Neue biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026

Ab dem 2. November 2026 wird in der Schweiz die neue biometrische Identitätskarte eingeführt. Sie verfügt über einen Chip, auf dem persönliche Daten, ein Foto und zwei Fingerabdrücke sind. Die digital signierten Daten erhöhen die Sicherheit und bieten einen verbesserten Schutz vor Fälschungen und Identitätsdiebstahl.

Mit der neuen biometrischen Identitätskarte können Schweizer Bürgerinnen und Bürger auch künftig innerhalb der EU reisen. Die bisherige, nicht biometrische Identitätskarte bleibt ebenfalls erhältlich – allerdings mit Einschränkungen bei der Verwendung für Reisen.

 

Nicht biometrische Identitätskarte (bisher)

 

Biometrische Identitätskarte (neu)

Wo kann die Identitätskarte beantragt werden?

Biometrische Identitätskarte

Die biometrische Identitätskarte kann ab dem 2. November 2026 bei einer der folgenden Ausweisstellen beantragt werden:

  • Ausweisstelle St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen

  • Ausweisstelle Sargans, Bahnhofpark 2B, 7320 Sargans

Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache mit vorgängiger Terminvereinbarung erforderlich. Der Termin kann online unter www.schweizerpass.ch gebucht werden.

Das Foto und die Unterschrift werden direkt vor Ort aufgenommen. Die biometrische Identitätskarte kann nicht beim Einwohneramt beantragt werden.

 

Nicht biometrische Identitätskarte

Die nicht biometrische Identitätskarte kann weiterhin beim Einwohneramt der Wohngemeinde beantragt werden. Sie gilt als amtlicher Ausweis innerhalb der Schweiz, berechtigt jedoch nicht zu Reisen in die EU, wenn sie ab dem 2. November 2026 ausgestellt wird.

Welche Identitätskarte ist die richtige?

Bürgerinnen und Bürger können je nach Bedarf zwischen den beiden Varianten wählen:

  • Biometrische Identitätskarte: Empfohlen für Personen, die innerhalb der EU reisen möchten.

  • Nicht biometrische Identitätskarte: Ausreichend für Personen, die ihre Identitätskarte ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen.

Bereits ausgestellte, nicht biometrische Identitätskarten bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen innerhalb der EU gültig. Wer vor der Einführung noch eine solche Identitätskarte beantragen möchte, muss den Antrag spätestens am 30. Oktober 2026 einreichen.

Identitätskarte und Pass gemeinsam beantragen

Wer sowohl einen Pass als auch eine biometrische Identitätskarte benötigt, kann beide Dokumente bei der Ausweisstelle gemeinsam als Kombiangebot beantragen.

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