Betreibungen
Das Betreibungsamt ist zuständig dafür, dass die Gläubiger mit staatlicher Hilfe wieder zu ihrem Geld kommen. Grundlage dafür ist das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.
Die Betreibungsferien dauern je sieben Tage vor und nach Ostern und Weihnachten sowie in der Zeit vom 15. bis 31. Juli.
Während den Betreibungsferien dürfen keine Betreibungshandlungen (bspw. die Zustellung eines Zahlungsbefehls) vorgenommen werden.
Öffnungszeiten
Das Büro ist jeweils am Donnerstag- und Freitagnachmittag besetzt.