Betreibungsverfahren
Die Betreibung beginnt mit der Zustellung des Zahlungsbefehls.
Hat der Schuldner keinen Rechtsvorschlag erhoben und die Forderung nicht vollständig bezahlt, kann der Gläubiger frühestens 20 Tage oder spätestens 1 Jahr nach der Zustellung des Zahlungsbefehls das Fortsetzungsbegehren stellen.
Falls der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben hat und der gläubiger über einen Rechtsöffnungstitel (z.B. Schuldanerkennung) verfügt, so kann er beim Gericht die Rechtsöffnung erlange.
Zuständiges Gericht für die Gemeinde Eichberg:
Kreisgericht Rheintal
Haus Raben
Rabengasse 2a
9450 Altstätten
Verfügt der Gläubiger nicht über einen Rechtsöffnungstitel, ist der Rechtsvorschlag über den Zivilprozessweg zu beseitigen. Die 1. Anlaufstelle ist das Vermittleramt.
Wertvolle Informationen und Formulare
BetreibungsschalterZuständiges Amt
Betreibungen