Betreibungsauskunft
Erklärungen und Voraussetzungen
- Die elektronische Bestellung eines Betreibungsauszuges ist nur für Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz in der Gemeinde Eichberg möglich.
- Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen mit Hauptsitz in der Gemeinde Eichberg kann ein Auszug nur durch zeichnungsberechtigte Personen beantragt werden (die Stellung des/der Zeichnungsberechtigten ist anzugeben).
- Inhaber von Einzelfirmen müssen den Auszug in ihrer Wohngemeinde anfordern.
- Betreibungsauszüge werden nur dem/der Besteller/in selbst und nur an seine/ihre Adresse in der Gemeinde Eichberg zugestellt.
- Der Auszug beschränkt sich auf die letzten 3 (maximal 5 Jahre) oder seit Wohnsitznahme in der Gemeinde Eichberg Falls der Auszug über die letzten 5 Jahr gewünscht wird, ist dies unter "Bemerkungen" anzugeben.
- Detaillierte Auszüge oder wenn Besteller bereits im Betreibungsregister verzeichnet sind, müssen beim Betreibungsamt Eichberg während den Öffnungszeiten gegen Barzahlung abgeholt werden.
- Um eine Betreibungsauskunft über Drittpersonen zu erhalten, ist ein Interessensnachweis nötig (Mietinteressentenformular, Darlehensvertrag, Schriftliche Bestellung, Verträge, etc.).
Zuständiges Amt
Betreibungen