Betreibungsauskunft

Erklärungen und Voraussetzungen
  • Die elektronische Bestellung eines Betreibungsauszuges ist nur für Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz in der Gemeinde Eichberg möglich.

  • Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen mit Hauptsitz in der Gemeinde Eichberg kann ein Auszug nur durch zeichnungsberechtigte Personen beantragt werden (die Stellung des/der Zeichnungsberechtigten ist anzugeben).

  • Inhaber von Einzelfirmen müssen den Auszug in ihrer Wohngemeinde anfordern.

  • Betreibungsauszüge werden nur dem/der Besteller/in selbst und nur an seine/ihre Adresse in der Gemeinde Eichberg zugestellt.

  • Der Auszug beschränkt sich auf die letzten 3 (maximal 5 Jahre) oder seit Wohnsitznahme in der Gemeinde Eichberg Falls der Auszug über die letzten 5 Jahr gewünscht wird, ist dies unter "Bemerkungen" anzugeben.

  • Detaillierte Auszüge oder wenn Besteller bereits im Betreibungsregister verzeichnet sind, müssen beim Betreibungsamt Eichberg während den Öffnungszeiten gegen Barzahlung abgeholt werden.

  • Um eine Betreibungsauskunft über Drittpersonen zu erhalten, ist ein Interessensnachweis nötig (Mietinteressentenformular, Darlehensvertrag, Schriftliche Bestellung, Verträge, etc.).

Zuständige Person

Haldner Patricia

+41 71 757 87 87

patricia.haldner@eichberg.ch