Mitwirkung Teilstrassenplan Wannenstrasse Eichberg
Gemäss kant. Planungs- und Baugesetz ist die Politische Gemeinde für die zeitgerechte Erschliessung der Bauzonen zuständig. Im Zusammenhang mit einem geplanten Neubau eines Gewerbebetriebs im Gebiet Wanne ist die Wannenstrasse entsprechend zu sanieren und teilweise auszubauen (Ausweichstellen). Der Gemeinderat Eichberg lädt die Bevölkerung ein, zum Teilstrassenplan Wannenstrasse im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen.
Nach Art. 33 bis des kant. Strassengesetzes SG sorgt die zuständige Behörde beim Erlass von Teilstrassenplänen für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung. Die unmittelbar betroffenen GrundeigentümerInnen erhalten diesbezüglich ein persönliches Informationsschreiben.
Die Unterlagen zum Teilstrassenplan Wannenstrasse sind auf der Bauverwaltung Eichberg einsehbar oder können per Mail angefordert werden (dominic.stoop@eichberg.ch).
Während der Mitwirkungsfrist bis zum 6. Oktober 2023 können schriftliche Stellungnahmen bei der Gemeinderatskanzlei Eichberg, Härdlistrasse 11, 9453 Eichberg, oder per Email an info@eichberg.ch eingereicht werden.
Gemeinderat Eichberg