Zählerablesung Strom

Jährliche Abrechnung

Die Zählerstände für die jährliche Stromabrechnung werden jeweils im Oktober/November ermittelt. Dabei werden die Abonnenten zur Selbstablesung aufgefordert. Sie können unsere Aufwände verringern, indem Sie die Zählerstände selber ablesen und den Technischen Betrieben Eichberg mitteilen. Nicht mitgeteilte Zählerstände werden weiterhin durch uns abgelesen.

Wohnungswechsel

Bei einem Wohnungswechsel bitten wir unsere Abonnenten, uns den Zügeltermin frühzeitig bekannt zu geben. Ansonsten können wir nicht garantieren, dass die Stromzähler und die Wasseruhren termingerecht abgelesen werden. Solange den Technischen Betrieben Eichberg keine Meldung über einen Wohnungswechsel vorliegt, haftet der uns gemeldete Mieter.

Sie können den Zähler auch selber ablesen und bei der Wohnungsabnahme vom Nachmieter oder vom Verwalter mitunterschreiben lassen. Die unterschriebene Ablesung senden Sie bitte an die Technischen Betriebe Eichberg. Dadurch ersparen Sie sich die Gebühr von Fr. 30.00 für die Zwischenablesung.

Anleitungen Zählerablesung

Nachfolgend finden Sie die Anleitungen für die im Gebiet der Elektrizitätsversorgung Eichberg eingesetzten Stromzähler. Sie beschreiben wie die Zählerstände abgelesen werden können.

Zuständige Person

Eigenmann Stefan

+41 71 757 87 72

stefan.eigenmann@eichberg.ch