Wegzug Ausland / Auslandaufenthalt (Steuern)

Planen Sie einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder einen definitiven Wegzug ins Ausland?

Ein Wegzug ins Ausland bzw. ein längerer Auslandsaufenthalt sollte auch aus steuerlicher Sicht frühzeitig geplant werden. Einerseits hat er einen Einfluss auf die Steuern im Allgemeinen und andererseits ist er mit administrativem Aufwand verbunden, u.a.:

  • unterjährige Steuererklärung ausfüllen
  • Veranlagung vornehmen
  • Schlussabrechnung erstellen
  • Steuern bezahlen

Nehmen Sie deshalb frühzeitig mit uns Kontakt auf.

Zuständige Person

Leuthe Tamara

+41 71 757 87 73

tamara.leuthe@eichberg.ch