Umweltschutz auf Baustellen

Die Gemeinden sind seit dem 1. Januar 2012 für den Vollzug in Umweltschutzfragen zuständig. Diese Zuständigkeit umfasst nicht nur die Bewilligungsthemen, sondern auch die Baukontrollen in den entscheidenden Phasen des Baus. Die Umweltrisiken sind recht hoch und bei unsachgemässer Durchführung der Kontrollen ist die Gemeinde im Kreise eines mutmasslich Haftpflichtigen.

Mit einer Kontrollstelle kann die Arbeit einfach und günstig delegiert werden. Die Gemeinden melden die entsprechenden Baustellen und definieren den Kontrollumfang, die Kontrollstelle übernimmt in der Folge die Aufgabe. Wenn alles in Ordnung ist, erfolgt ein Kontrollrapport. Bei Mängeln, die nicht sofort behoben werden können, stellt die Kontrollstelle einen Antrag auf Verfügung der Sicherungs- oder Sanierungsmassnahmen.
Man kann davon ausgehen, dass von den jährlich rund 2‘400 Baustellen im Kanton St. Gallen (Kleinbaubewilligungen ausgeklammert) nicht alle zu komplexen Baustellen mit Umweltrelevanz zählen. Es bleibt aber ein Volumen von rund 600 – 800 Baustellen mit hoher Intension für die Umwelt. Tatsache ist, dass die Gemeinden bislang diese Aufgabe nur am Rande wahrgenommen haben und in der Regel nicht über die Kontrollexperten verfügen.

Die Regionen Rheinthal und Werdenberg-Sarganserland haben beschlossen, dieses Thema gemeinsam anzugehen. In einer Pilotphase vom 1. Juli 2013 bis 30. Juni 2014 wird eine Kontrollstelle eingerichtet. Es wird mit einem Mengengerüst von rund 400 Kontrollen pro Jahr gerechnet. Die Pilotphase wird vom Amt für Umwelt finanziell und fachlich unterstützt. Die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) übernimmt ebenfalls die nicht gedeckten Kosten für die Versuchsphase. Die Gemeinden tragen die reinen Kontrollkosten, welche mittels Gebühren auf die Bauherrschaft abgewälzt werden können. Die Vorbereitungsarbeiten, die Evaluation der Kontrollstelle, das Pflichtenheft, die Checklisten etc. wurden unter der Leitung von Gemeindepräsident Roland Ledergerber, Sevelen, in einem Ausschuss der Region erarbeitet. Mitgewirkt haben verschiedene Bauverwalter der beteiligten Regionen, Fachpersonen des Amtes für Umweltschutz (AFU) und Berater des Kantons Solothurn.
Die Gemeinde tritt dem Projekt bei und wird in der Pilotphase die entsprechenden Kontrollen in Auftrag zu geben.

Was sind Umweltschutz-Kontrollen auf Baustellen?
Mit Umweltschutz-Kontrollen auf Baustellen wird überprüft, ob bei den Bauarbeiten die Abwasser- und Abfall-Entsorgung korrekt erfolgen, der Boden und die Gewässer nicht verschmutzt und die lufthygienischen Vorschriften sowie der Lärmschutz eingehalten werden.

Weshalb sind die Kontrollen nötig?
Bei Bauarbeiten besteht eine erhebliche Gefahr, die Umwelt zu verschmutzen. Obwohl ein guter Umweltschutz zum Standard der meisten Bauunternehmen oder Handwerker gehört, führen mangelnde Sorgfalt , Unwissenheit oder machnachmal auch Profitdenken immer wieder zu Umweltschäden. Es bestehen zwar viele Vorschriften zum Schutz der Umwelt, doch ihre Einhaltung wurde bisher selten oder nur unzureichend kontrollier. Kontrolleure sollen deshalb künftig die Baustellen überprüfen und allfällige Mängel erfassen - im Interesse der Bevölkerung, der Bauherrschaft und zum Schutz derjenigen Bauunternehmen und Handwerker, die sich an die Vorschriften halten.

Was wird wie kontrolliert?
Kontrolliert werden die Bereiche Baustellenentwässerung, Abwasser- und Abfall-Entsorgung, Bodenschutz, Lufthygiene, Lärmschutz - Beispielsweise also die Baustellenabwasserbehandlung, die Ausrüstung von Baumaschinen mit Partikelfiltern oder die geordnete Abfalltrennung auf der Baustelle. Um ein systematisches und einheitliches Vorgehen sicherzustellen, erhalten die Kontrolleure eine Schulung und einfache Checklisten von AWEL. Die Ergebnisse ihrer Kontrollen werden ausgewertet. Die Erkenntnisse fliessen in die Weiterbildung des Baustellenpersonals ein und führen so zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Verhältnisse auf den Baustellen.

Wer führt die Umweltschutz-Kontrollen durch?
Umweltschutz-Kontrollen können von den gleichen Fachleuten vorgenommen werden, die auch baupolizeiliche Funktionen ausüben; das heisst, von Mitarbeitenden der Bauämter oder von Gemeinde-Ingenieuren und anderen Privaten, die im Auftrag der Gemeinde tätig sind. Auch regionale tätige Kontrollorganisationen kommen als Kontrolleure in Frage.

Werden alle Baustellen überprüft?
Nein, Baustellen unter 3000 Kubikmeter Volumen – zum Beispiel Einfamilienhäuser – werden nur stichprobenartig kontrolliert. Mittelgrosse Baustellen überprüfen die Kontrolleure im Druchschnitt ein Mal pro Jahr. Grossprojekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen oder Investitionen von über 20 Millionen Franken auslösen, werden mindestens vier Mal jährlich besucht. Zusätzliche Umweltschutz-Kontrollen können notwendig werden, wenn eine Umweltverschmutzung zu befürchten ist oder gemeldet wurde.

Wer ordnet Umweltschutz-Kontrollen auf Baustellen an?
Die Kontrollen werden von der örtlichen Baubehörde angeordnet, die auch für die baupolizeilichen Überprüfungen zuständig ist. Den Kontrollumfang legt die Behörde anlässlich der Beurteilung der Baubewilligung fest.

Wann finden Umweltschutzkontrollen statt?
Falls immer möglich werden die Kontrollen auf die besonders umweltgefährdenden Bauphasen abgestimmt: Rückbau, Aushub, Baumeister-, Maler- oder Gipser- und Umgebungsarbeiten. Sie können gleichzeitig mit den baupolizeilichen Kontrollen stattfinden oder unabhängig davon, auch unangemeldet.

Welche Konsequenzen haben Verstösse?
Stellt der Kontrolleur Verstösse gegen die Umweltschutzvorschriften fest, ordnet der oder die örtliche Baubehörde die notwendigen Massnahmen an. Bei massiven Verstössen erstattet der Kontrolleur Anzeige bei der Polizei. Bei akuten Gewässer- oder Bodenverschmutzungen bietet er sofort die Schadenwehr auf. Die örtliche Baubehörde überprüft die Umsetzung der angeordneten Massnahmen und weist wo nötig den Kontrolleur an, die betroffene Baustellen häufiger zu kontrollieren.

Was kosten die Kontrollen und wer bezahlt sie?
Nach Durchführung der Umweltschutz-Kontrollen stellt die Kontrollorganisation ihren Aufwand der Baubehörde in Rechnung. Der Tarif richtet sich dabei nach den getroffenen Vereinbarungen; im Mittel kostet eine Kontrolle durch regional tätige Kontrollorgane zwischen 108.- bis 165.- Franken. Während der Pilotenphase werden keine Kosten weiter verrechnet.

Zuständige Person

Stoop Dominic

+41 71 757 87 70

dominic.stoop@eichberg.ch