Sozialversicherungen

Die AHV-Zweigstelle berät Sie gerne über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgebende, als selbständigerwerbende Personen oder als Arbeitnehmer. Sie nimmt Ihre Anmeldungen entgegen und ist Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei unserer Zweigstelle oder auf der Webseite der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherung beziehen:
  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
  • Mutterschaftsentschädigung
  • Prämienverbilligung

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.

Wenn die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen, richten der Kanton Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen) aus.

Zuständige Person

Eigenmann Stefan

+41 71 757 87 72

stefan.eigenmann@eichberg.ch