Schiessplan
Das obligatorische Bundesprogramm kann in den Schützenvereinen kostenlos bis 31. August geschossen werden. Es ist nicht möglich, dieses Schiessprogramm im Militärdienst zu absolvieren. Die Schiessdaten können unter folgendem Link nachgeschlagen werden:
In der Regel erhalten alle schiesspflichtigen Angehörigen der Armee eine Aufforderung mit einer Klebeetikette, die zum Schiessen der Bundesübung mitgenommen werden muss. Die Schiesspflicht ist auch zu erfüllen, wer die Aufforderung nicht erhalten hat oder diese nicht mehr auffindet.
Im Kanton wohnhafte Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss bis 31. August in einem Schiessverein geschossen haben, müssen zur Erfüllung der Schiesspflicht den Nachschiesskurs in Zivilkleidung bestehen. Teilnehmer des Nachschiesskurses erhalten kein persönliches Aufgebot, keinen Sold und auch keine andere Entschädigung.
Zuständiges Amt
Sektionschef