Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen.

Auf der Homepage www.svasg.ch finden Sie ein Berechnungsprogramm. Damit können Sie ausrechnen, ob ein Anspruch besteht.
Ebenfalls finden Sie Merkblätter und Formulare auf der Homepage der SVA St. Gallen.

Einreichefrist des Gesuchs

Die Einreichefrist endet jeweils am 31. März. Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldeterweise von der Antragstellung abgehalten worden sind. Für ab dem 2. Januar aus dem Ausland Zuziehende endet die Antragsfrist am 31. Dezember. Die Anspruchsberechtigung beginn für diese Personen jedoch erst mit dem Monat der Antragstellung.

Zuständige Person

Eigenmann Stefan

+41 71 757 87 72

stefan.eigenmann@eichberg.ch