Hundekontrolle

Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, muss dies gemäss Hundegesetz derjenigen Politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird.

Die jährliche Hundetaxe wird im 1. Quartal erhoben. Die Hundesteuer ist vom Halter zu bezahlten, wo sich der Hund zu Beginn des Kalenderjahres aufhält.

Gestützt auf die Meldung des Hundehalters gleicht das Einwohneramt die Daten mit Amicus (der schweizerischen Tierdatenbank) ab.

Zuständige Person

Eigenmann Stefan

+41 71 757 87 72

stefan.eigenmann@eichberg.ch