Elternschaftsbeiträge

Eltern mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton St.Gallen haben bei der Geburt eines Kindes gemäss dem Gesetz über Elternschaftsbeiträge (sGS 372.1) Anspruch auf Elternschaftsbeiträge, wenn sich wenigstens ein Elternteil persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet und der Lebensbedarf durch das Einkommen nicht gedeckt ist.

Anspruch auf Elternschaftsbeiträge besteht, wenn:

  1. der Lebensbedarf das anrechenbare Einkommen übersteigt;
  2. bei Geburt der Wohnsitz im Kanton St. Gallen ist;
  3. sich ein Elternteil persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet;
  4. die erforderlichen Auskünfte erteilt werden;
  5. das anrechenbare Vermögen die Freigrenze nicht übersteigt.

Zuständige Person

Eigenmann Stefan

+41 71 757 87 72

stefan.eigenmann@eichberg.ch