Beglaubigungen
Die Gemeinderatskanzlei beglaubigt Unterschriften von Privatpersonen gegen eine Gebühr von Fr. 15.00.
Beachten Sie hierbei, dass sie die zu beglaubigende Unterschritt erst zum Zeitpunkt der Beglaubigung vornehmen dürfen.
Zuständiges Amt
Gemeinderatskanzlei