Bauen ohne Bewilligung

Fairness ist Trumpf - nicht nur im Sport, sondern auch in der Gesellschaft. Sich an Regeln zu halten ist eine gutbürgerliche Schweizer Tugend. Gesetze regeln unser Zusammenleben und es gebührt der Fairness seinen Mitmenschen gegenüber, dass man sich an diese hält. Dies gilt auch für die Regeln beim Bauen.

Leider muss der Gemeinderat feststellen, dass es immer wieder vorkommt, dass ohne vorgängig bewilligtem Baugesuch gebaut wird oder aber dass teilweise erheblich von bewilligten Projekten abgewichen wird. Bis dieser Missstand behoben ist, sei es durch Rückbau oder durch ein nachträglich bewilligungsfähiges Gesuch, braucht es jeweils einiges an Zeit. Dies erweckt den Eindruck, dass nicht eingegriffen wird und Bauen ohne Bewilligung oder Abweichungen keine Konsequenzen haben.

Es ist dem Gemeinderat ein Anliegen, dass der rechtschaffene Bürger, der sich an die gesetzlichen Vorgaben hält, nicht benachteiligt wird. Der Rat hat aus diesen Gründen beschlossen, künftig öfter von den Strafbestimmungen des Baugesetzes Gebrauch zu machen. Der Art. 162 des neuen Planungs- und Baugesetztes, welches ab
1. Oktober 2017 gilt lautet wie folgt:

Art. 162 Strafbestimmung
1 Mit Busse bis Fr. 30 000.– wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
a) ohne Bewilligung der zuständigen Behörde bewilligungspflichtige Bauten oder Anlagen erstellt, verändert, abbricht oder nutzt;
b) ohne Bewilligung der zuständigen Behörde von bewilligten Projekten abweicht oder Bedingungen und Auflagen von Baubewilligungen verletzt;
c) gegen Schutzverordnungen oder öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen verstösst, die im Interesse des Natur- und Heimatschutzes erlassen oder verfügt wurden;
d) ohne Zustimmung der zuständigen kantonalen Stelle archäologische Arbeiten ausführt oder technische Hilfsmittel zum Absuchen des Untergrunds nach archäologischen Objekten verwendet;


Diskussionen über nicht bewilligte Bauten sind müssig. Es liegt die alleinige Schuld beim Bauherren, wenn grosse Kosten oder Aufwände entstehen, weil anschliessend korrigiert oder zurück gebaut werden muss. Vorwürfe gegenüber der Verwaltung sind in diesen Fällen absolut deplatziert. Kommen aber leider immer wieder vor.

Es ist der Verwaltung ein Anliegen, alle Verfahren im Rahmen der Möglichkeiten und gesetzlichen Vorgaben so unbürokratisch wie möglich zu handhaben. Wir sind überzeugt, dass uns dies gemeinsam mit den Baugesuchstellern und Architekten gelingt.

Zuständige Person

Stoop Dominic

+41 71 757 87 70

dominic.stoop@eichberg.ch