Baubewilligungsverfahren

Wer Bauten und Anlagen errichtet oder ändert, braucht eine Bewilligung der Gemeinde. Die Bewilligungspflicht richtet sich nach Art. 136 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes.

Das Bausekretariat berät Sie gerne bei der Einreichung eines Baugesuchs. Das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung wird durch das Bausekretariat abgewickelt. Ausserdem werden die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung koordinieret. Fragen über feuerpolizeiliche Belange  beantwortet Ihnen der Feuerschutzbeauftragte.

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Planungs- und Baugesetz Kanton St. Gallen sowie im Baureglement der Gemeinde Eichberg.

Zuständige Person

Stoop Dominic

+41 71 757 87 70

dominic.stoop@eichberg.ch