Bauabnahme

Mit der Baubewilligung sind die Pflichten des Bauherrn noch nicht vorüber. Während der Bauzeit müssen, je nach Bauvorhaben, verschiedene Kontrollen durchgeführt werden. Dazu muss dem Bauamt Meldung gemacht werden, wann eine vorgeschriebene Abnahme fällig ist.

Der Bauherr hat dazu mit der Baubewilligung die erforderlichen Kontrollkarten erhalten. Alternativ kann die Abnahmemeldung auch mit dem hier bereitstehenden Formular "Abnahmemeldung" erfolgen. Dieses ist ausgefüllt und unterschrieben der Bauverwaltung einzureichen.

Abnahmemeldung

  • Abnahmemeldung.pdfpdf (257,4 KiB)Abnahmemeldung.pdf

Zuständige Person

Stoop Dominic

+41 71 757 87 70

dominic.stoop@eichberg.ch