Abmeldung / Wegzug
Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort alles Gute.
Das Einwohneramt ist die zentrale Meldestelle der Gemeinde. Abmeldungen müssen innert 14 Tagen erfolgen. Die Abmeldung kann max. vier Wochen vor dem Wegzug erledigt werden.
Adressänderung
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, melden Sie die neue Adresse bitte innert 14 Tagen dem Einwohneramt, damit das Register nachgeführt werden kann. Weitere Informationen und den Link E-Umzug finden Sie unter dem entsprechenden Online-Dienst.
Kundenadministration - Technische Betriebe (Strom, Wasser)
Bitte melden Sie den Um- und Wegzug frühzeitig den Technischen Betrieben, damit die Ablesung der Zähler veranlasst werden kann.
Zuständiges Amt
Einwohner