Solarwärmeanlage

Die Sonne liefert allein in der Schweiz 220 Mal mehr Energie, als wir im selben Zeitraum verbrauchen. Mit einer einfachen Sonnenkollektoranlage lassen sich bis zu 70 Prozent des Warmwasserbedarfs mit der Sonne erwärmen.

Für Solaranlagen, die auf Dächern liegen und "genügend angepasst" sind, ist in den meisten Fällen keine Baubewilligung mehr notwendig. Sie müssen der Gemeinde als Baubehörde nur noch gemeldet werden. Dafür dient das Formular für Solarwärmeanlagen, das unter www.energie.sg.ch oder www.energieagentur-sg.ch heruntergeladen und elektronisch ausgefüllt werden kann. Stellen Sie und das ausgefüllte und unterzeichnete Formular mit den genannten Unterlagen zu.,

Welche Solarwärmeanlagen als genügend angepasst gelten, regelt die eidgenössische Raumplanungsverordnung (Art. 32a). Im Formular für Solarwärmeanlagen sind die Voraussetzungen aufgezählt. Im Weiteren enthält das Formular Informationen zu den notwendigen Unterlagen, zum Denkmalschutz und zu Merkblättern.

Der Kanton St. Gallen unterstützt Sonnenkollektoranlagen (Warmwasser) mit einem Förderungsbeitrag von mindestens 2'000 Franken. Die Energieagentur St. Gallen wickelt die Fördermassnahmen im Auftrag des Kantons ab. Sie betreibt zu diesem Zweck auf www.energieagentur-sg.ch ein e-Förderportal. Darin enthalten sind Informationen über alle Förderbereiche, ein Fördergeld-Rechner und Informationen zu zusätzlichen Förderbeiträgen der Gemeinden.

Zuständige Person

Stoop Dominic

+41 71 757 87 70

dominic.stoop@eichberg.ch