Vermittlungsamt Rheintal

Das Vermittleramt ist die erste Instanz für zivilrechtliche Angelegenheiten. Die Vermittlungsverfahren werden in der Regel am Wohnort des/der Beklagten durchgeführt. Der Prozess beginnt in der Regel mit einem Schlichtungsversuch beim Vermittler oder bei der Vermittlerin (allgemeine Schlichtungsbehörde). In gesetzlich genannten Ausnahmefällen entfällt das Schlichtungsverfahren, so namentlich im Eheschutz- und Scheidungsverfahren. Bei einem Streitwert von mindestens CHF 100'000 können die Parteien zudem gemeinsam auf das Schlichtungsverfahren verzichten.

Das Begehren muss schriftlich gestellt werden. Nach Eingang des Begehrens erlässt das Vermittleramt die Vorladung zum Vermittlungsvorstand. Die Verhandlung vor dem Vermittler ist mündlich. Ziel der Verhandlung ist eine Einigung unter den Parteien. Wird keine Einigung erzielt, wird dem Kläger auf Begehren der Leitschein zu Handen des Kreisgerichts ausgestellt.

Vermittlerin ist die Rechtsagentin Sabine Flachsmann, Marbach (bisherige Vermittlerin Oberes Rheintal). Als stellvertretende Vermittler sind Erwin Frei, Hinterforst und Janojan Thambirajah, Marbach, tätig.

Adresse
Obergasse 4, 9437 Marbach
Öffnungszeiten

Montag
08.15–11.30 Uhr / 14.00–18.00 Uhr

Dienstag bis Freitag
08.15–11.30 Uhr / 14.00–16.30 Uhr

Telefon
+41 58 229 63 80

Kontakt

Sabine Flachsmann

Vermittlerin

+41 58 229 63 80

sabine.flachsmann@sg.ch