Für Vereine mit Kindern und Jugendlichen - 20.01.2012
Die Präventionsgruppe "alles KLAR" der Gemeinden Eichberg-Oberriet-Rüthi und der Oberstufenschulgemeinde Oberriet-Rüthi bieten einen weitern Kurs für Vereinsleiter/innen von Kinder und Jugendlichen an.
Dieser findet statt am Samstag, 31. März 2012, 08.45 bis 15.15 Uhr
und trägt den Titel "WAS UNS STARK MACHT!"
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Kursauschreibung "WAS UNS STARK MACHT"
Dieser findet statt am Samstag, 31. März 2012, 08.45 bis 15.15 Uhr
und trägt den Titel "WAS UNS STARK MACHT!"
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Kursauschreibung "WAS UNS STARK MACHT"19.01.2012
Ein herzliches Dankeschön!
Die "Rostis" haben dieses Jahr in einer freiwilligen Aktion am 07.01.2012 die Christbaumsammlung durchgeführt. Sie organisierten entsprechende Fahrzeuge und zerkleinerten die Bäumchen mit einem top modernen Häcksler bei der Firma Brülisauer Landmaschinen GmbH.
Weitere Bilder siehe Bildergalerie.
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13.01.2012
Das Polizeikommando hat im Zusammenhang mit dem Neubau vom Geh- und Radweg verschiedene Verkehrsanordnungen erlassen. Â
a) Der gesetzliche Rechtsvortritt vom Hopfenweg wird aufgehoben
b) Die seinerzeitige Verfügung „kein Vortritt“ aus dem Jahr 1999 bei der
   Einmündung der Käpfli- und Kühlhausstrasse kann aufgehoben werden,
   da der Vortritt durch bauliche Massnahmen (Trottoirüberfahrten) aufgehoben
   ist. Â
Die Verfügung liegt ab 17. Januar 2012 während 14 Tagen auf.
(Inseratetext sh. Beilage). Â Â
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Verkehrsanordnung
a) Der gesetzliche Rechtsvortritt vom Hopfenweg wird aufgehoben
b) Die seinerzeitige Verfügung „kein Vortritt“ aus dem Jahr 1999 bei der
   Einmündung der Käpfli- und Kühlhausstrasse kann aufgehoben werden,
   da der Vortritt durch bauliche Massnahmen (Trottoirüberfahrten) aufgehoben
   ist. Â
Die Verfügung liegt ab 17. Januar 2012 während 14 Tagen auf.
(Inseratetext sh. Beilage). Â Â
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Verkehrsanordnung11.01.2012
Sind Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger bei einem liechtensteinischen Arbeitgeber beschäftigt und erhalten von ihm Familienzulagen (Kinderzulage, Geburtszulage, Alleinerziehendenzulage, Differenzausgleich) der liechtensteinischen Familienausgleichskasse?  Die Steuerämter der Region haben wiederholt festgestellt, dass die liechtensteinischen Familienzulagen in der Steuererklärung nur ungenügend deklariert werden. Wir möchten Sie deshalb darauf aufmerksam machen, dass sämtliche liechtensteinischen Familienzulagen in der Schweiz steuerbar sind und eine entsprechende Deklarationspflicht besteht. Bitte klären Sie ab, ob die liechtensteinischen Familienzulagen bereits im Bruttolohn gemäss Lohnausweis enthalten sind. Ist dies nicht der Fall, sind diese unter Ziffer 6.3 der Steuererklärung (Übrige Einkünfte) zu deklarieren. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Gemeindesteueramt Eichberg (Tel. 071 757 87 73) zur Verfügung.
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15.12.2011
Regierungsrat Willi Haag und Hans Steiner von der nationalen Labelkommission zeichneten Eichberg gestern als 31. und kleinste Energiestadt des Kantons St. Gallen aus. ,,Das beweist, dass keine Gemeinde zu klein ist, sich freiwillig einer nachhaltigen Energiepolitik zu verpflichten, auch wenn die Anstrengungen für eine kleine Gemeinde grösser sind‘‘, betonte Willi Haag. Das Label ist ein Leistungsausweis für die Gemeinden, die eine nachhaltige kommunale Energiepolitik vorleben und umsetzen.
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P1020623.JPG|
Feb
6.
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Öffentliche Vorträge 2012
Chronische Knieschmerzen im Alter, was tun? |
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Feb
8.
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Michael Götte - Die junge Kraft für den Kanton St. Gallen
Werkhof Eichberg, 11.15Â - 11.45 |
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Feb
11.
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Jugendtreff Eichberg
Wandgestaltung JT |
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Feb
13.
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Öffentliche Vorträge 2012
Kunstgelenke an Hüfte und Knie. Was ist heute möglich? |
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Feb
25.
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Jugendtreff Eichberg
Wandgestaltung JT |
Gemeinde Eichberg
Härdlistrasse 11
9453 Eichberg
Tel. 071 757 87 87
Fax 071 757 87 80
E-Mail: info@eichberg.ch





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