PhotovoltaikanlagenDer Bundesrat hat eine Änderung der Energieverordnung gutgeheissen und per 1. April 2014 in Kraft gesetzt. Diese Änderung betrifft die Vergütung vom KEV (Förderung erneuerbare Energie), aber auch die Beziehung zwischen der Elektra Eichberg und dem Stromlieferanten/Strombezüger mit Photovoltaikanlagen. Der Anlagebesitzer kann zwischen der Variante Eigenverbrauch und direkte Einspeisung wählen. Entscheidet sich ein Produzent für das Eigenverbrauchsmodell, kann er die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion zeitgleich verbrauchen. Verbraucht er die produzierte Energie nicht selber, wird die sogenannte Überschussenergie ins Netz eingespeist. Entscheidet sich ein Produzent für das Einsepesemodell "Vermarktung / direkte Einspeisung", muss die produzierte Energie am Ort der Produktion direkt ins Netz eingespeist werden. Der Preis für die in das Stromnetz eingespiesene Energie wird im Rahmen der Festlegung des Strompreises durch den Gemeinderat jährlich festgelegt. Gemäss Bundesgesetzt hat dieser dem Preis für die eingekaufte Energie zu entsprechen. Dieser beträgt:
Nähere Informationen zum Stromtarif finden Sie unter http://www.eichberg.ch/preview/de/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=25648.
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