Für Auskünfte aus dem Betreibungsregister ist ein schriftlicher Interessennachweis erforderlich, z.B.:
- Mietinteressentenformular
- Darlehensvertrag
- Schriftliche Bestellung
- Verträge
Ist der Interessennachweis erbracht, stellt Ihnen das Betreibungsamt den Betreibungsregisterauszug zu.
Preis: 17.00 zzgl. Porto
Betreibungsauskunft zur eigenen Person Im Betreibungsregister sind sämtliche betreibungsrechtlichen Massnahmen verzeichnet. Vor weitreichenden Geschäftsabschlüssen möchten sich die Vertragspartner oftmals vergewissern, ob der Kunde zahlungsfähig ist. Dazu dient der Betreibungsregisterauszug.
Preis: 17.00 (zzgl. Porto)