BetreibungenDie Betreibung beginnt mit der Zustellung des Zahlungsbefehls. Hat der Schuldner keinen Rechtsvorschlag erhoben und die Forderung nicht vollständig bezahlt, kann der Gläubiger frühestens 20 Tage oder spätestens 1 Jahr nach der Zustellung des Zahlungsbefehls das Fortsetzungsbegehren stellen. Falls der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben hat und der Gläubiger über einen Rechtsöffnungstitel (z.B. Schuldanerkennung) verfügt, so kann er beim Gericht die Rechtsöffnung verlangen. zuständiges Gericht für die Politische Gemeinde Eichberg: Kreisgericht Rheintal Haus Raben Rabengasse 2a 9450 Altstätten Verfügt der Gläubiger nicht über einen Rechtsöffnungstitel, ist der Rechtsvorschlag über den Zivilprozessweg zu beseitigen. Die 1. Anlaufstelle ist das Vermittleramt (Vermittleramt Oberes Rheintal, Frau Sabine Flachsmann, Postfach 08, 9437 Marbach). Alle wichtigen Dokumente (Betreibungsbegehren etc.) stehen hier zum Download bereit.
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