Invalidenversicherung (IV)Die Invalidenversicherung (IV) ist eine gesamtschweizerische, obligatorische Versicherung. Die IV will Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft durch frühzeitige Erfassung, intensive Begleitung, Unterstützung und geeignete Eingliederungsmassnahmen integrieren. Nicht zuletzt sollen auch Anreize für Arbeitgebende geschaffen werden, Behinderte zu beschäftigen. Durch Geldleistungen im Rahmen der IV sollen die ökonomischen Folgen einer Invalidität durch eine angemessene Deckung des Existenzbedarfs aufgefangen werden. Bei der IV sind alle Personen obligatorisch versichert,
Schweizer Bürgerinnen oder Bürger sowie Bürger von EU- und EFTA-Staaten, die ausserhalb von EU- und EFTA-Staaten wohnen, können sich freiwillig versichern. Merkblätter und Formulare dazu finden Sie auf der Homepage der SVA St. Gallen.
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