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19.04.2021 15:07:37
Grundsätzlich decken Renten der AHV, der IV und der Pensionskasse den Existenzbedarf. Sie allein können manchmal jedoch nicht genügen. Dann können Ergänzungsleistungen (EL) und ausserordentliche Ergänzungsleistungen (AEL) bezogen werden.
Ergänzungsleistungen sind individuelle Leistungen. Sie werden aufgrund von wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse berechnet, sofern jemand die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Bei den Ergänzungsleistungen handelt es sich nicht um Fürsorge- oder Sozialhilfeleistungen.
Merkblätter und Formulare dazu finden Sie auf der Homepage der SVA St. Gallen.
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