AHV-RenteDie Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Mit den Altersrenten trägt sie dazu bei, den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass nach dem Tod eines Elternteils oder des Ehegatten eine finanzielle Notlage entsteht. Die AHV ist eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung, die alle Personen umfasst, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind. Obligatorisch bei der AHV versichert sind
Alle, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, erhalten eine monatliche Altersrente. Das Rentenalter beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen 64 Jahre. Merkblätter und Formulare dazu finden Sie auf der Homepage der SVA St. Gallen.
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