Individuelle PrämienverbilligungVersicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen. Die Prämienverbilligung soll Menschen, die in vergleichsweise bescheidenen Verhältnissen leben, finanziell entlasten und so gezielt die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mindern. Auf der Hompage www.svasg.ch finden Sie ein Berechnungsprogramm. Damit können Sie ausrechnen, ob ein Anspruch besteht. Ebenfalls finden Sie Merkblätter und Formulare auf der Homepage der SVA St. Gallen. Einreichefrist des Gesuches
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