ElternschaftsbeiträgeEltern mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton St.Gallen haben bei der Geburt eines Kindes gemäss dem Gesetz über Elternschaftsbeiträge (sGS 372.1) Anspruch auf Elternschaftsbeiträge, wenn sich wenigstens ein Elternteil persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet und der Lebensbedarf durch das Einkommen nicht gedeckt ist.
Wir geben Ihnen gerne Auskunft.
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