Fachstelle für Datenschutz
Aufgaben der Fachstelle für Datenschutz Unsere Aufgaben sind in Artikel 30 des Kantonalen Datenschutzgesetzes definiert. Wir prüfen auf Anzeige betroffener Personen und nach Prüfprogramm die Einhaltung der Bestimmungen über den Datenschutz innerhalb der uns angeschlossenen Institutionen. Wir beraten öffentliche Organe und betroffene Personen in Fragen des Datenschutzes, nehmen Stellung zu Entwürfen von Erlassen, die den Datenschutz betreffen und wirken in datenschutzrelevanten Projekten mit.
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