Hundekontrolle
Als Hundehalter lassen Sie Ihren Hund durch den Tierarzt kennzeichnen (bei Erstkennzeichnung) und registrieren. Für die Registrierung erhalten Sie einen Hundeausweis, die sogenannte PetCard. Bei einem Import oder einer Übernahme des Hundes, können Sie die Kennzeichnung durch den Tierarzt überprüfen lassen. Sie sind bereits Hundehalter. Was ist neu für Sie? Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie sich bei Amicus mit Ihrem Login von ANIS einloggen (Stand 31.12.2015). Sie können E-Mailadresse, Telefon-Nr. und Sprache selbst verwalten. Sie melden Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes. Sie können eine Ferienadresse, den Beginn der Schutzhundeausbildung und den Einsatzzweck erfassen. Weiter können Sie die PetCard nachbestellen. Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Gemeinde. Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt. Sie sind neu Hundehalter (ab 01.01.2016). Was müssen Sie tun? Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde und teilen Sie mit, dass Sie Hundehalter sind. Sowohl das Login als auch das Passwort werden Ihnen danach schriftlich zugestellt. Sie können E-Mailadresse, Telefon-Nr. und Sprache selbst verwalten. Sie melden Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes. Sie können eine Ferienadresse, den Beginn der Schutzhundeausbildung und den Einsatzzweck erfassen. Weiter können Sie die PetCard nachbestellen. Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Gemeinde. Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt. Weitere Infos finden Sie auf der Amicus-Homepage unter www.amicus.ch.
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