Rückkehr aus RisikoländernSeit dem 06.07.2020 besteht eine Meldepflicht für Reisende, die aus einem Risikoland in die Schweiz zurückkehren. Ab sofort müssen alle Personen, die aus gewissen Gebieten einreisen, für 10 Tage in Quarantäne. Die Einreise aus einem Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko ist innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise dem Domizil Kanton zu melden. Das entsprechende Online-Meldeformular für Personen mit einer Domiziladresse im Kanton St.Gallen finden Sie mit dem untenstehenden Link des Kantons St. Gallen. Familien und Gruppen müssen für jede Person eine Meldung erstellen. https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus/rueckkehr-aus-risikolaendern.html Datum der Neuigkeit 21. Juli 2020
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